Parodontologie
Liebe Patientin, lieber Patient,
die Parodontitis ist eine bakterielle Entzündung des Zahnhalteapparates (Knochen, Parodont), deren Ursache zumeist die Bakterien in Zahnstein und Zahnbelägen (Plaque) sind. Erstes Symptom der Parodontitis ist für den Patienten das Auftreten von Zahnfleischbluten und häufig Mundgeruch. Ohne Parodontitisbehandlung kommt es zu einem fortschreitenden Knochenabbau bis zur Lockerung der Zähne und schließlich zu deren Verlust.
Die Parodontitis hat primär chronischen Charakter und kann nur durch adäquate Mundhygiene und zahnärztliche Intervention in ihrem Forschreiten gehindert werden. Eine nicht behandelte Parodontitis geht mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Herzerkrankungen, Schlaganfall, Diabetes sowie einem erhöhtes Risiko für Fehlgeburten einher.
Behandlungsablauf
Die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist eine exzellente Mundhygiene seitens des Patienten. Die Behandlung gliedert sich in mehrere Phasen:
1. Hygienisierung
a. Entfernung von Zahnstein u. a. lokalen Reizfaktoren
b. Individualprohylaxe
2. parodontale Befunderhebung / PA-Antrag
Messung der Zahnfleischtaschen mittels WHO-Sonde; Anfertigung eines Röntgenstatus
Indikation zur PA-Behandlung bei Taschen >3,5 mm
3. Genehmigung der Krankenkasse / Gutachterverfahren
4. Therapie
a. geschlossene Kürretage
Durch die Entfernung von Konkrementen, Glättung der Wurzeloberfläche, Entfernung von Entzündungsgewebe sowie die Reduktion der Bakterien in der Zahnfleischtasche kann eine Entzündungsfreiheit der Gingiva wieder erreicht werden.
Nach ca. 8 Wochen erfolgt eine erneute Taschentiefenmessung und Überprüfung des Entzündungszustand der Gingiva.
b. offene Kürretage (operatives Vorgehen)
Wird mit der geschlossenen Kürretage kein Erfolg erzielt kann ein operatives Verfahren erforderlich sein.
Für den langfristigen Therapieerfolg einer Parodontitis- Behandlung sind eine perfekte häusliche Mundhygiene und eine regelmäßige Individualprophylaxe Voraussetzung.