Wurzelkanalbehandlung, Endodontie
Ist infolge Karies oder Unfall die Pulpa („Nerv“) eines Zahnes erkrankt, kann dieser Zahn nur mittels Wurzelkanalbehandlung erhalten werden. Ziel dieser Behandlung ist die vollständige Entfernung der entzündeten oder vielleicht schon abgestorbenen Pulpa in den Wurzelkanälen und die Desinfektion und Füllung dieser Kanäle.
Nach Lokalanästhesie wird unter Kofferdam der Zahn eröffnet und mit kleinen Feilen die Pulpa entfernt. Die Kanäle werden soweit erweitert, dass sie mit desinfizierenden Lösungen gespült werden können. Mithilfe einer Röntgen-Messaufnahme und /oder Endometrie wird die Länge der Wurzelkanäle bestimmt. Danach wird ein Medikament in die Kanäle eingebracht, welches ebenfalls desinfizierend wirkt und der Zahn mit einer provisorischen Füllung dicht verschlossen. Mitunter muss das Medikament in mehreren Terminen gewechselt werden, bis der Zahn beschwerdefrei ist. Danach können mit einer Wurzelfüllung die Kanäle dicht verschlossen werden.
Ein wurzelkanalbehandelter Zahn ist sehr frakturanfällig, deshalb sollte er anschließend mit einer Krone oder Teilkrone versorgt werden. Bei großem Substanzverlust ist eine Verankerung mittels Wurzelstift nötig.
Leider wird von den gesetzlichen Krankenkassen eine moderne Wurzelkanalbehandlung nicht in jedem Falle übernommen. Es gelten folgende Einschränkungen bei Wurzelbehandlungen bei gesetzlich versicherten Patienten:
(nach den aktuellen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen (Rili. ) Nr. B III 9.)
Die Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist in der Regel nur angezeigt, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
Für alle endodontischen Maßnahmen gilt insbesondere:
a) Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.
b) Medikamentöse Einlagen sind unterstützende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungserfolgs; sie sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
Die Kombination von Endometrie und Röntgenmessaufnahme liefert z. Zt. die genaueste Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge. Die elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals ist als Gebührenposition im BEMA nicht enthalten und muss privat in Rechnung gestellt werden. Die maschinelle Aufbereitung der Wurzelkanäle liefert prognostisch bessere Ergebnisse als die herkömmliche Handaufbereitung, ist jedoch im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht enthalten.